Hier bekommen Sie einen Überblick über die Kostenübernahme der therapeutischen Behandlung
Eine Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie bei mir durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle bzw. die freie Heilfürsorge ist grund-sätzlich möglich. Das Honorar richtet sich nach der Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten (GOP). In welcher Höhe die Kosten für eine Psychotherapie über-nommen werden, hängt von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab. Diese erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle. Ich empfehle Ihnen, vor Aufnahme der Psycho-therapie die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung zu erfragen und um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen zu bitten.
Angehörige der Bundeswehr treten bitte zunächst mit ihrem Truppen-arzt in Kontakt, der ihnen eine Überweisung und Kostenüber-nahmeerklärung ausstellt.
Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Therapie bei mir beginnen möchten, setzen Sie sich bitte telefonisch mit mir in Kontakt. Meine aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Ansage auf dem Anrufbeantworter.
Tel. 04103-9651932
Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen, z.B. wenn eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung ausgeschlos-sen ist oder aus persönlichen Gründen, wie etwa eine angestrebte Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversiche-rung. Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen derzeit 100,55 Euro pro Therapiesitzung (50 Min.).
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